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   OLG Hamburg, 29.01.2019 - 7 U 192/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,3230
OLG Hamburg, 29.01.2019 - 7 U 192/16 (https://dejure.org/2019,3230)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29.01.2019 - 7 U 192/16 (https://dejure.org/2019,3230)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29. Januar 2019 - 7 U 192/16 (https://dejure.org/2019,3230)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Vorwurf, ein Werk sei ein Plagiat, ist eine Meinungsäußerung und keine überprüfbare Tatsachenbehauptung

  • lto.de (Pressebericht und -kommentar, 25.02.2019)

    Ein Plagiatsvorwurf ist Meinungssache

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • LG Hamburg, 16.09.2016 - 324 O 510/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Anforderungen an eine Unterlassungsklage wegen

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.01.2019 - 7 U 192/16
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 16.09.2016, Az. 324 O 510/15, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    auf die Berufung des Klägers das am 16.09.2016 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg (324 O 510/15) abzuändern und den Beklagten zu verurteilen,.

  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03

    Bauernfängerei

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.01.2019 - 7 U 192/16
    Die rechtliche Subsumtion ist nicht einem Beweis zugänglich, sondern erfordert eine eigene Bewertung (BGH, Urteil vom 16. November 2004 - VI ZR 298/03 -, Rn. 25, juris).
  • OLG München, 11.12.2003 - 29 U 4296/03

    Wettbewerbsverstoß durch unsachliche Herabwürdigung eines Mitbewerbers

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.01.2019 - 7 U 192/16
    Konkrete Umstände solcher Art sind aber nicht schon in der bloßen Bezeichnung als Plagiat angelegt (vgl. zu Vorstehendem OLG München, Urteil vom 11.12.2003, Az.: 29 U 4296/03, BayObLGR 2004, 235, 236).
  • BGH, 16.12.2014 - VI ZR 39/14

    Unterlassungsanspruch wegen herabsetzender Äußerungen über ein Unternehmen:

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.01.2019 - 7 U 192/16
    Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 2014 - VI ZR 39/14 -, Rn. 8 - 10, juris).
  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.01.2019 - 7 U 192/16
    Demgegenüber werden Werturteile und Meinungsäußerungen durch die subjektive Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt seiner Aussage geprägt (BVerfGE 90, 241, 247; 94, 1, 8; BVerfG NJW 2000, 199, 200; NJW 2008, 358, 359).
  • BGH, 17.11.2009 - VI ZR 226/08

    Verbreiterhaftung bei Interviews: "Heute wird offen gelogen"

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.01.2019 - 7 U 192/16
    Der Senat verkennt nicht, dass die hier in Rede stehende Äußerung in einen insgesamt von Wertungen geprägten Text eingebettet ist und aus einer komplexen Äußerung nicht Sätze oder Satzteile mit tatsächlichem Gehalt herausgegriffen und als unrichtige Tatsachenbehauptung untersagt werden dürfen, wenn die Äußerung nach ihrem - zu würdigenden - Gesamtzusammenhang in den Schutzbereich des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung gemäß Art. 5 Abs. 1 GG fallen kann (vgl. BGH, Urteil v. 17.11.2009, AZ. VI ZR 226/08, Rn. 15).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05

    Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.01.2019 - 7 U 192/16
    Als entfernt liegend hat eine Deutungsmöglichkeit zu gelten, wenn sie nicht zumindest dem Verständnis eines "erheblichen Teil des Publikums" entspricht (BVerfG, 1 BvR 967/05 vom 19.12.2007, Rz. 30).
  • BVerfG, 08.05.2007 - 1 BvR 193/05

    Schmähkritik und Zitate

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.01.2019 - 7 U 192/16
    Demgegenüber werden Werturteile und Meinungsäußerungen durch die subjektive Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt seiner Aussage geprägt (BVerfGE 90, 241, 247; 94, 1, 8; BVerfG NJW 2000, 199, 200; NJW 2008, 358, 359).
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.01.2019 - 7 U 192/16
    Demgegenüber werden Werturteile und Meinungsäußerungen durch die subjektive Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt seiner Aussage geprägt (BVerfGE 90, 241, 247; 94, 1, 8; BVerfG NJW 2000, 199, 200; NJW 2008, 358, 359).
  • BVerfG, 08.04.1999 - 1 BvR 2126/93

    Kein Anspruch auf Unterlassung einer Plakataktion von Greenpeace gegen die

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.01.2019 - 7 U 192/16
    Um Schmähkritik handelt es sich nur dann, wenn bei einer Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Herabsetzung der Person im Vordergrund steht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 08. April 1999 - 1 BvR 2126/93 -, Rn. 34, juris).
  • BVerfG, 16.03.1999 - 1 BvR 734/98

    Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch strafgerichtliche Verurteilung eines

  • BGH, 14.03.2017 - XI ZB 16/16

    Unterzeichnung eines Schriftsatzes für einen anderen Rechtsanwalt:

  • BGH, 26.07.2012 - III ZB 70/11

    Berufungsbegründungsschriftsatz: Übernahme der inhaltlichen Verantwortlichkeit

  • BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 1172/99

    Verletzung der Meinungsfreiheit durch Untersagung einer Presseveröffentlichung

  • LG Frankfurt/Main, 14.03.2019 - 3 O 440/18

    Zur Einordnung des Begriffs "Plagiat" als Meinungsäußerung oder

    Im Fall des LG Hamburg (LG Hamburg, Urt. v. 16.09.2016 - 324 O 510/15, BeckRS 2016, 21501; bestätigt durch OLG Hamburg, Urt. v. 29.01.2019 - 7 U 192/16 - noch nicht veröffentlicht) stritten die Parteien um eine umfangreiche Äußerung, bei der sich der Beklagte kritisch mit Entscheidungen des LG Frankfurt am Main und des OLG Frankfurt am Main im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen auseinandersetzte und die Schutzlosigkeit wissenschaftlicher Autoren monierte.
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